KI-generierter Output genießt keinen eigenen Urheberrechtsschutz
KI-Anwendungen können Routineaufgaben oder kreative Prozesse im Büroalltag vielfältig unterstützen. Das betrifft insbesondere das Generieren, Zusammenfassen und Übersetzen von Texten und das Erstellen von Bildern mit KI-Bildgeneratoren. Bei der Nutzung im Unternehmen gilt es dafür Regeln zu schaffen, um sicherzustellen, dass Vorschriften aus dem Urheber-, Wettbewerbs- und Persönlichkeitsrecht nicht verletzt werden. Vor diesem Hintergrund fand…
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