Am 4. September 2025 fand der nunmehr dritte Teil der Veranstaltungsreihe „KI-Jetzt!“ statt – diesmal unter der Überschrift „Entwicklerwissen zu generativer KI – Praktische und rechtliche Hinweise“. Im Mittelpunkt standen dabei die Unterschiede zwischen KI-Agenten und klassischen Workflow-basierten KI-Systemen – ein Thema, das bei den 18 Teilnehmenden viele Fragen und Diskussionen hervorrief.
Während Workflow-basierte Systeme in der Regel auf festgelegten Abläufen beruhen und damit vor allem dort zum Einsatz kommen, wo Prozesse standardisierbar und wiederholbar sind, eröffnen KI-Agenten eine neue Dimension der Flexibilität. Sie sind nicht nur in der Lage, einzelne Aufgaben zu automatisieren, sondern können eigenständig Ziele interpretieren, Entscheidungen treffen, Zwischenschritte planen und ihre Vorgehensweise situativ anpassen. Damit entwickeln sie ein Maß an Autonomie, das über die klassische Prozessautomatisierung hinausgeht und Unternehmen vielfältige Einsatzmöglichkeiten bietet – etwa in der dynamischen Steuerung komplexer Abläufe, in der individuellen Kundeninteraktion oder in der intelligenten Optimierung von Ressourcen.
Diese neuen Fähigkeiten bringen jedoch auch Herausforderungen mit sich: Je eigenständiger KI-Agenten agieren, desto wichtiger werden Fragen nach Nachvollziehbarkeit, Transparenz und Verantwortlichkeit. Wer trägt die Haftung, wenn ein Agent eine fehlerhafte Entscheidung trifft? Welche regulatorischen Vorgaben müssen erfüllt werden, um den Einsatz rechtssicher zu gestalten?
Neben rechtlichen Impulsen zu Regulierung, Haftung und Compliance im Vortrag von Tim Staupendahl (rechTEC Rechtsanwälte) erhielten die Teilnehmenden von Claudius Berger (genAI.nexus) wieder Einblicke in die technische Entwicklung von KI-Systemen. Deutlich wurde dabei, dass der Einsatz von KI-Agenten nicht nur technisches Fachwissen, sondern auch ein strategisches Verständnis für organisatorische und rechtliche Rahmenbedingungen erfordert.
Ergänzende Impulse aus der Diskussion
- Autonomie vs. Kontrolle: Wie viel Entscheidungsfreiheit sollen KI-Agenten haben – und wo sind Grenzen notwendig?
- Vertrauenswürdigkeit: Neben technischer Robustheit ist es entscheidend, dass KI-Agenten erklärbar und nachvollziehbar agieren.
- Kooperation mit Menschen: KI-Agenten entfalten ihr Potenzial am besten, wenn sie nicht isoliert handeln, sondern nahtlos mit menschlichen Expert:innen zusammenarbeiten.
- Zukunftsperspektive: Der Schritt von assistierenden KI-Tools hin zu selbstorganisierten Agentensystemen könnte ganze Wertschöpfungsketten verändern.
Die Veranstaltung zeigte erneut: Generative KI ist kein Selbstläufer – sie eröffnet enorme Chancen, erfordert aber zugleich fundiertes technisches Verständnis und rechtliche Weitsicht.
Der 4. und letzte Teil findet am 6. November 2025, wieder bei der Digitalagentur in Erfurt statt – einem abschließenden Ausblick „Generative KI voraus – Was in Zukunft möglich sein wird“.
Die Reihe „KI-Jetzt!“ wird von ThEx Wirtschaft 4.0, dem Mittelstand-Digital Zentrum Ilmenau, rechTEC Rechtsanwälte, dem ITnet Thüringen und genAI.nexus organisiert und bietet Unternehmen eine praxisnahe Plattform, um Entwicklungen im Bereich Künstlicher Intelligenz zu verstehen, einzuordnen und anzuwenden.
Bildquellen
- KI-Jetzt!: © Mittelstand-Digital Zentrum Ilmenau