Künstliche Intelligenz hält Einzug in immer mehr Bereiche des Arbeitslebens – doch mit der EU-KI-Verordnung (EU AI Act) kommen auch neue rechtliche Pflichten auf Unternehmen zu. Beim Online-Sprechtag am 29. April 2025 informierte unsere Modellfabrik Virtualisierung über die wichtigsten Änderungen und bot konkrete Orientierung für Arbeitgebende.
46 Teilnehmende aus unterschiedlichen Branchen nutzten die Gelegenheit, um sich über zentrale Fragen zur neuen Regulierung zu informieren:
Was gilt eigentlich als KI im Sinne der Verordnung? Welche Risikokategorien unterscheidet der EU AI Act? Und was müssen Arbeitgebende bereits jetzt beachten – insbesondere im Hinblick auf Dokumentations- und Schulungspflichten?
In ihrem Impulsvortrag erläuterten Kerstin Michalke, Karsten Jahn und Isabell Weiß die Grundlagen der Verordnung und zeigten praxisnah auf, welche Anforderungen sich daraus für den betrieblichen Einsatz von KI ergeben – etwa bei der Nutzung von generativer KI im Büroalltag. Ein besonderer Fokus lag auf den Schulungspflichten, die künftig für Mitarbeitende gelten, wenn KI-Systeme im Unternehmen eingesetzt werden.
Im Anschluss blieb Raum für Fragen aus der Praxis. Die rege Beteiligung machte deutlich: Der Informationsbedarf ist groß – viele Unternehmen suchen aktuell nach Wegen, die neuen Regelungen rechtskonform und zugleich pragmatisch umzusetzen.
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