Die Umsetzung der NIS2-Richtlinie stellt Unternehmen im Bereich Transport und Verkehr vor Herausforderungen, aber zugleich auch vor neue Chancen. Ziel der Richtlinie ist es, ein hohes gemeinsames Sicherheitsniveau für Netz- und Informationssysteme in der EU zu gewährleisten. Sie erweitert die Anforderungen an Cybersicherheit deutlich und betrifft nun auch viele mittelständische Unternehmen, die bisher nicht unter die ursprüngliche NIS-Richtlinie fielen.
Vor diesem Hintergrund fand am 26. August 2025 in Zusammenarbeit mit den Thüringer Industrie- und Handelskammern Ostthüringen zu Gera, Erfurt und Südthüringen, der Transferstelle Cybersicherheit im Mittelstand und der Zentralen Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) im Landeskriminalamt Thüringen eine Online-Veranstaltung speziell für Unternehmen aus der Logistik-Branche statt.
Die elf Teilnehmenden erhielten Einblicke in aktuelle Cyber-Bedrohungen und praxisnahe Tipps für Schutzmaßnahmen. Gerade für die Logistikbranche, in der eng vernetzte Lieferketten höchste Anforderungen an Verfügbarkeit und Datensicherheit stellen, wird IT-Sicherheit immer wichtiger.
Steffen Panse vom Landeskriminalamt präsentierte aktuelle Zahlen und Fakten zu Cybercrime und erläuterte, wie die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) Unternehmen bei IT-Sicherheitsvorfällen unterstützt. Sein Vortrag zeigte anhand konkreter Beispiele, wie vielfältig und gravierend die Bedrohungslage ist – insbesondere für Unternehmen im Bereich Transport und Verkehr.
Im Anschluss informierte Volker Fett, Projektleiter der Transferstelle Cybersicherheit im Mittelstand, über die Anforderungen und den Stand der Umsetzung der NIS2-Richtlinie. Er erläuterte, welche Maßnahmen verpflichtend sind und mit welchen ersten Schritten Unternehmen die Umsetzung sinnvoll beginnen können – etwa durch technische Schutzvorkehrungen und die Sensibilisierung im Umgang mit digitalen Informationen.
Zugleich machte er deutlich, dass auch kleine Unternehmen von der NIS2-Richtlinie betroffen sein werden, wenn sie mit größeren Unternehmen zusammenarbeiten, die unmittelbar unter die Vorgaben fallen: Diese sind verpflichtet, die Einhaltung erhöhter Sicherheitsanforderungen nachzuweisen und werden dafür ihre Verträge mit Kunden, Lieferanten und Partnern anpassen – wodurch die Vorgaben entlang der gesamten Wertschöpfungskette verbindlich weitergegeben werden.
Sind Sie unsicher, ob Ihr Unternehmen vom Gesetzentwurf des NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) betroffen ist? Die NIS-2-Betroffenheitsprüfung des BSI bietet Ihnen in wenigen Schritten eine erste Orientierung.
Vielfältige Unterstützung rund um das Thema IT-Sicherheit bietet Ihnen die Transferstelle Cybersicherheit im Mittelstand. Machen Sie den CYBERsicher Check oder buchen Sie einen Termin für einen CYBERDialog. Auch im Notfall bietet das Team der Transferstelle Unterstützung.
Bildquellen
- IT-Sicherheit in der Logistik: KI-generiert